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Abfindung

  • Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Abfindung, wenn ihnen der Arbeitgeber kündigt.
  • Dennoch werden Abfindungen trotzdem häufig gezahlt, da die Unternehmen das Risiko eines langwierigen Gerichtsverfahrens vermeiden wollen und deshalb einen Aufhebungsvertrag bzw. einen Vergleich abschließen.

  • Üblich sind Zahlungen von einem halben bis zu einem Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Allerdings hängt der Anspruch selbst sowie die Höhe der Zahlung von der konkreten Situation, der Branche sowie vom Verhandlungsgeschick des Anwalts des Arbeitnehmers ab.

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