Befristete Verlängerungen von Arbeitsverträgen können unwirksam sein
Das Arbeitsgericht Mainz hat in einem von uns erstrittenen Urteil vom 09.02.2021 (Az.: 3 Ca 1379/20) festgestellt, dass die vom Arbeitgeber befristete Verlängerung des Arbeitsvertrags der Mandantin unwirksam war. Begründet wurde dies vom Arbeitsgericht insbesondere damit, dass der Vorgesetzte unserer Mandantin selbst schriftlich bestätigt hat, dass die von ihr tatsächlich durchgeführten Arbeiten deutlich über die Drittmittelprojektbeschäftigung, welches zur Begründung der Befristung im Arbeitsvertrag aufgeführt wurde, hinausgingen.
Zudem lagen wegen der hohen Anzahl der Befristungen des Arbeitsvertrags (13 Befristungen über einen Zeitraum von insgesamt 12 Jahren) die Voraussetzungen für einen sogenannten „indizierten Rechtsmissbrauch“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor.
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