5.000 Euro Entschädigung für Arbeitnehmer wegen Datenschutzverstoß
Weil sein Arbeitgeber ihm verspätet und nur unvollständig Auskunft darüber erteilt hat, welche Daten er über ihn gespeichert hat, hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat diese in dem zu entscheidenden Fall auf 5.000 Euro beziffert (vgl. Urteil der Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.03.2020 - Az.: 9 Ca 6557/18).
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